Ein Bund-Future bezieht sich auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland mit einem Kupon von 6 Prozent und einer Restlaufzeit von 10 Jahren zum Liefertag des Futures. Der Nominalwert eines Kontraktes beträgt 100.000 Euro. Am Liefertag ist der Verkäufer verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des Kontraktes zu liefern. Dabei kann er unter Bundesanleihen wählen, die eine Restlaufzeit von mindestens 8,5 Jahren und höchstens 10,5 Jahren haben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 5 Milliarden Euro aufweisen. Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis zu zahlen. Dieser berechnet sich aus dem Nominalwert des Kontraktes, multipliziert mit dem Konvertierungsfaktor der angedienten Schuldverschreibungen, zuzüglich der seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen beziehungsweise abzüglich der bis zum nächsten Zinstermin anfallenden negativen Stückzinsen. Der Konvertierungsfaktor ist eine Größe, die für jede tatsächlich existierende Anleihe, durch die eine Lieferverpflichtung aus dem Verkauf eines Futures-Kontraktes erfüllt werden kann, festgelegt wird und die angibt, bei welchem Kurs die Anleihe am Liefertermin notieren müsste, um die gleiche Rendite zu erzielen, wie die dem Euro-Bund-Future zugrundeliegende fiktive Anleihe (nämlich 6 Prozent). Daher haben Anleihen mit einem Kupon von weniger als 6 Prozent einen Konvertierungsfaktor < 1 und Anleihen mit einem Kupon von mehr als 6 Prozent einen Konvertierungsfaktor > 1. (Quelle Wikipedia)